10.01. bis 12.01.2025 Der Freitag beginnt um 15 Uhr mit dem Einführungsgespräch und dann geht es mit den ersten theoretischen Einheiten weiter.
01.02. bis 02.02.2025 inkl. Prüfung. Der zweite Teil des Lehrgang beginnt am angegebenen Tag um 09.00 Uhr. Die Anreise erfolgt üblicherweise am Vorabend.
API Teil 2.2 IPZV Abzeichen und Prüfungen
1. IPZV Pferdeführerscheine
1.1 IPZV Pferdeführerschein Umgang für junge Reiter
Im Lehrgang zum Pferdeführerschein lernt der junge Reiter viel über das Islandpferd, dessen Unterbringung und Versorgung und den Umgang mit ihm in alltäglichen Situationen. Er erfährt vieles über das Verhalten von Pferden und übt das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen.
So trägt der IPZV Pferdeführerschein für Kinder zu einer fundierten Ausbildung von jungen Pferdefreunden bei. Er fördert den verantwortungsvollen Umgang mit dem Pferd.
A Zulassungsvoraussetzungen
Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 8 Jahre und darf höchstens 15 Jahre alt werden. Er muss vor der Prüfung mindestens an einem 3 1/2-tägigen Vorbereitungskurs oder an 16 UE teilgenommen haben. Die Prüfung findet im Anschluss statt.
B Lehrgangsleiter
IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer B, IPZV-Trainer C
C Anforderungen
Die Prüfung besteht aus 4 Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. In der Prüfungsgestaltung wird das Alter der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt.
Teil I: Theoretische Prüfung
Das Theoriegespräch wird an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd, am Putzplatz und im Stall durchgeführt.
Inhalte: Das Islandpferd, seine Herde, Pferdeverhalten, Farben, Putzen und Führen, Unterbringung und Versorgung, Gesunderhaltung
Teil II: Praktische Prüfung
a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Einfangen, Aufhalftern und Holen des Pferdes, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes
b) Bodenarbeit 1: Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf der linken Hand am Halfter mit Strick im Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Halten, Slalom (s. Musteraufgabe)
c) Bodenarbeit 2: Das Pferd in zwei Alltagssituationen auf dem Hofgelände führen: 1. Begegnung mit einem Radfahrer, 2. Begegnung mit anderen Pferden
D Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus dem Lehrgangsleiter und einem API-Prüfer (Ausbilder, Trainer A, B oder C)
E Allgemeine Hinweise
In der Bodenarbeit müssen Handschuhe getragen werden. Es werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Nicht bestandene Prüfungsteile können wiederholt werden.
1.2 IPZV Pferdeführerschein Umgang
Aufgabe des Vorbereitungslehrgangs zum IPZV Pferdeführerschein Umgang ist, dem Teilnehmer Handlungskompetenz zum sicheren und passenden Umgang mit dem Pferd in alltäglichen Situationen zu vermitteln. Dabei werden grundlegende Kenntnisse des Pferdeverhaltens erarbeitet und das Führen des Pferdes unter Sicherheitsaspekten in praxisbezogenen Aufgabenstellungen geübt. Der Lehrgang zum IPZV Pferdeführerschein Umgang vermittelt ein Grundverständnis zu den Themenbereichen Umgang, Gesundheit, Haltung und Fütterung des Pferdes und trägt so zu einer fundierten Ausbildung von Pferdefreunden bei. Der IPZV Pferdeführerschein Umgang fördert den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit dem
Pferd.
A Zulassungsvoraussetzungen
Der Bewerber muss im laufenden Kalenderjahr mindestens 12 Jahre alt werden. Er muss vor der Prüfung an einem mindestens 4-tägigen Vorbereitungskurs oder an 30 UE teilgenommen haben. Die Prüfung findet im Anschluss statt.
B Lehrgangsleiter
IPZV-Ausbilder, IPZV-Trainer A, IPZV-Trainer B, IPZV-Trainer C. Die Lehrgangsleiter sind verpflichtet, in Vorbereitung auf die Lehrgangsdurchführung eine entsprechende Aus-/Fortbildung nachzuweisen.
C Anforderungen
Die Prüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind.
Teil I: Theoretische Prüfung: mündliche Prüfung
Verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd, Bodenarbeit, Pferdeverhalten, Identifikation von Pferden, Grundlagen der Anatomie, Sicherheit und Unfallverhütung, Fütterung, Pferdepflege, Pferdegesundheit, wesentliche Erkrankungen, Kenntnisse über Impfungen und Wurmkuren, Erste – Hilfe – Maßnahmen, Pferdeweide, Auslauf, Stallarten, Tierschutz
Teil II: Praktische Prüfung
a) Umgang mit dem Pferd und Pferdepflege: Kontaktaufnahme zum Pferd, Einfangen, Aufhalftern und Holen des Pferdes, Führen, Anbinden, Putzen, Hufe auskratzen, Kontrolle des Pferdes
b) Bodenarbeit: Vorführen des Pferdes für den Tierarzt (Vorführen im Schritt und im Trab analog zu einer Lahmheitsuntersuchung) und Bodenarbeitsaufgabe: Führen auf beiden Händen, in Schritt und Trab oder Tölt, Wenden, Hinterher gehen lassen, Halten, rückwärts treten lassen (s. Musteraufgabe)
c) Bodenarbeit: Alltagssituationen im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Führen zur Weide, Begegnungen mit Fahrzeugen wie Traktoren, mit Radfahrern, mit Fußgängern, mit anderen Pferden und anderen Tieren, Heranführen an unbekannte Gegenstände
d) Verladen
D Prüfungskommission
Die Prüfungskommission besteht aus 2 API-Prüfern (Ausbilder, Trainer A, B oder C), beide Prüfer müssen durch FN und IPZV zum Abnehmen der Prüfung zum Pferdeführerschein Umgang berechtigt sein.
E Allgemeine Hinweise
In der Bodenarbeit müssen Handschuhe getragen werden. An den Stationen a), b) und/oder d) der praktischen Prüfung können bis zu 2 oder 3 Fragen pro Teilnehmer zu den entsprechenden Theoriethemen an praktischen Beispielen mit Demonstrationsmaterialien am Pferd abgefragt werden. Es werden keine Noten vergeben. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden, wobei alle Stationen zu wiederholen sind.
Der IPZV Sachkundenachweis Pferdehaltung ersetzt den IPZV PferdeführerscheinUmgang.